Friedhof
Grabarten
Urnengräber, Erdbestattungsgräber (Rondellen):
Diese Gräber werden für Einwohner kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Für den Grabunterhalt schliesst das Bestattungsamt mit den Hinterbliebenen Grabpflegeverträge ab, wobei die Wahl zwischen einer einmaligen Abgeltung oder jährlicher Bezahlung besteht.
Familiengräber:
Die Gemeinde vermietet Familiengräber auf die Dauer von 60 Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit). Es können zwei Särge sowie Urnen von Familienangehörigen beigesetzt werden. Die Grabbepflanzung wird durch die Hinterbliebenen auf eigene Kosten veranlasst.
Gemeinschaftsgrab:
Auf Wunsch des/der Verstorbenen oder seiner Angehörigen kann eine Urnen auch in dem von der Gemeinde unterhaltenen Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.
Grabsteine
Jedes Grab erhält zunächst ein von der Gemeinde geliefertes Holzkreuz. Das Setzen des Grabsteins bedarf einer Bewilligung des Friedhofvorstehers, welche erteilt wird, wenn das Grabmahl den Vorschriften der Friedhofverordnung entspricht.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Friedhof und Bestattungen | 043 399 21 25 | sicherheit@greifensee.ch |
Name | Download |
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