Die Abteilung Friedhof und Bestattungen ist für die Anmeldung von Todesfällen zuständig. Trauergespräche finden nach telefonischer Voranmeldung statt.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
870.1 Bestattungs- und Friedhofverordnung 1. Januar 2014