Die Abteilung Friedhof und Bestattungen ist für die Anmeldung von Todesfällen zuständig. Trauergespräche finden nach telefonischer Voranmeldung statt.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
870.1 Bestattungs- und Friedhofverordnung 1. Januar 2014