Einführung nachhaltige Beschaffungsrichtlinie
Der Gemeinderat kommt mit dem Erlass der Richtlinie auch Art. 4 der Gemeindeordnung nach, der besagt, dass die Gemeinde Greifensee ihr Handeln nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ausrichtet. Die Richtlinie entstand im Rahmen eines Pilotprojekts des Kantons Zürich, in dem mehrere Zürcher Gemeinden Erfahrungen zum Thema nachhaltige Beschaffung austauschten und eine auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Beschaffungsrichtlinie erarbeiteten. Die Kosten für die Beratung wurden durch den Kanton Zürich und durch das Netzwerk Ressourceneffizienz Schweiz (Reffnet) übernommen.
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt vorerst nur für die Gemeindeverwaltung. Die Schule wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in das neue Reglement integriert. Der Inkraftsetzungszeitpunkt wurde bewusst so gewählt, damit der Gemeindeverwaltung genügend Zeit für die notwendigen Vorbereitungen für die Umsetzung bleibt.
Bei nachhaltigen Beschaffungen sind die Anschaffungskosten für Produkte und Dienstleistungen oftmals höher als bei konventionellen Beschaffungen. Über die gesamte Lebensdauer gerechnet sind die Gesamtkosten (die sogenannten «Lebenszykluskosten») aber häufig niedriger. Der Gemeinderat wird die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung genau beobachten und dafür ein Monitoring einführen. Sollten sich wesentliche Mehrkosten ergeben, werden diese frühzeitig geprüft und bei Bedarf entsprechende Massnahmen ergriffen.
Gemeinderat Greifensee