Vorläufige Wahlvorschläge Kirchenpflege

30. Oktober 2025

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026–2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 4. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege (5 Sitze):

Casper, Katrin 1979 8610 Uster Praxis-Administratorin /
Dentalassistentin
neu parteilos
Künzi, Cornelia 1984 8606 Greifensee Familienfrau bisher parteilos
Schmid, Ruth 1961 8606 Greifensee Kaufm. Angestellte bisher parteilos
Stutz, Erwin 1952 8606 Greifensee Einkäufer Industrie bisher parteilos
Vakant          

Als Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege:

Künzi, Cornelia 1984 8606 Greifensee Familienfrau neu parteilos

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 6. November 2025, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR, LS 161.1]).

Als Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege ist jedes Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich wählbar, welches über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat (Art. 5 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee und Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich). Als Präsidentin bzw. Präsident der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können nachstehend heruntergeladen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 20. November 2025 in den «Nachrichten aus Greifensee» amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 4. September 2025 am Sonntag, 8. März 2025, statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Greifensee, 30. Oktober 2025
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)

Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 30. Oktober 2025.

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Wahlvorschlag Formular Kirchenpflege 2. Vorschlagsfrist (DOCX, 80.77 kB) Download 0 Wahlvorschlag Formular Kirchenpflege 2. Vorschlagsfrist
Beiblatt Kontaktangaben Kirchenpflege (DOCX, 87.02 kB) Download 1 Beiblatt Kontaktangaben Kirchenpflege