Wahlanordnung Erneuerungswahl der Gemeindebehörden
Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026–2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026–2030 auf den Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt.
Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung und Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 6 Mitglieder des Gemeinderats inkl. dessen Präsidentin bzw. Präsidenten
- 5 Mitglieder der Schulpflege inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
- 4 Mitglieder der Sozialbehörde
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
- 5 Mitglieder der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026, statt.
Die Wahl von Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde und Rechnungsprüfungskommission wird gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung sowie nach § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Die Wahl der Kirchenpflege wird gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee sowie nach § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 14. Oktober 2025, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar in den Gemeinderat, die Schulpflege, die Sozialbehörde und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Greifensee hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung).
Wählbar in die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jedes Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, welches über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat (Art. 5 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee und Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten genannt sein, als Stellen in der Behörde zu besetzen sind. Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge pro Behörde und dort höchstens einmal genannt sein. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 30. Oktober 2025 bis 6. November 2025, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können nachstehend heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, bzw. betreffend die Kirchenpflege bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Greifensee, 4. September 2025
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 4. September 2025.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Wahlvorschlag Formular Gemeinderat (DOCX, 105.13 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Formular Gemeinderat |
Beiblatt Kontaktangaben Gemeinderat (DOCX, 101.45 kB) | Download | 1 | Beiblatt Kontaktangaben Gemeinderat |
Wahlvorschlag Formular Schulpflege (DOCX, 105.19 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Formular Schulpflege |
Beiblatt Kontaktangaben Schulpflege (DOCX, 102.62 kB) | Download | 3 | Beiblatt Kontaktangaben Schulpflege |
Wahlvorschlag Formular Sozialbehörde (DOCX, 103.68 kB) | Download | 4 | Wahlvorschlag Formular Sozialbehörde |
Beiblatt Kontaktangaben Sozialbehörde (DOCX, 101.11 kB) | Download | 5 | Beiblatt Kontaktangaben Sozialbehörde |
Wahlvorschlag Formular Rechnungsprüfungskommission (DOCX, 105.31 kB) | Download | 6 | Wahlvorschlag Formular Rechnungsprüfungskommission |
Beiblatt Kontaktangaben Rechnungsprüfungskommission (DOCX, 102.61 kB) | Download | 7 | Beiblatt Kontaktangaben Rechnungsprüfungskommission |
Wahlvorschlag Formular Kirchenpflege (DOCX, 80.73 kB) | Download | 8 | Wahlvorschlag Formular Kirchenpflege |
Beiblatt Kontaktangaben Kirchenpflege (DOCX, 87.02 kB) | Download | 9 | Beiblatt Kontaktangaben Kirchenpflege |