Änderung Baurechtsvertrag Zentrum Im Hof
Die Stiftung Zentrum «Im Hof» plant einen kleineren Anbau an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück, das im Baurecht an die Stiftung abgegeben wurde. Detaillierte Informationen zu diesem Projekt und ihrer Zukunftsplanung werden durch die Stiftung kommuniziert. Für den Anbau ist eine Änderung des Baurechtsvertrags mit der Gemeinde Greifensee notwendig.
Die Gemeindeversammlung stimmte am 29. November 2006 dem Antrag des Gemeinderates zu, das Alterszentrum nach dessen Fertigstellung im Baurecht an die Stiftung Zentrum «Im Hof» zu übertragen. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Baurechtsvertrags durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Eine Anpassung dieses Baurechtsvertrags fällt deshalb grundsätzlich erneut in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Für die geplante Erweiterung muss allerdings nur der Dienstbarkeitsplan im Anhang des Baurechtsvertrags ausgetauscht werden. Eine Anpassung des Wortlauts der Dienstbarkeit (Selbständiges und dauerndes Recht für drei Gebäude «Zentrum Im Hof» Versicherungs-Nrn. 792, 793 bis 05.12.2058) ist nicht nötig. Daher hat der Gemeinderat diese untergeordnete Änderung des Baurechts nach Rücksprache mit dem Gemeindeamt des Kantons Zürich genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Greifensee
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 22. Mai 2025.