Wahlanordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee

10. April 2025

Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee für den Rest der Amtsdauer 2022–2026

Für den aus der Oberstufenschulpflege zurücktretenden Patrick Schoch ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022–2026 zu wählen. Die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee hat die Aufgaben der Wahlleitung am 21. März 2025 der politischen Gemeinde Greifensee übertragen.

Die Wahl wird gemäss Art. 6 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.

Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen (§§ 48 ff. GPR). Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde (d.h. in der politischen Gemeinde Greifensee oder in den Ortsteilen Nänikon und Werrikon der politischen Gemeinde Uster) hat (§ 23 GPR und Art. 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee).

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 20. Mai 2025, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Abteilung Präsidiales bezogen oder unter www.greifenseee.ch (Aktuelles/Neuigkeiten) heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am Sonntag, 28. September 2025, ein Wahlgang statt. Die Wahl wird gemäss Art. 6 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 30. November 2025.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 8. Oktober 2025, 18.00 Uhr, können beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Greifensee, 10. April 2025
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)

Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 10. April 2025.

Zugehörige Objekte

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Wahlvorschlag Formular Oberstufenschulpflege (PDF, 71.03 kB) Download 0 Wahlvorschlag Formular Oberstufenschulpflege