Wahlanordnung Wahl der Sekundarschulpflege Greifensee
Wahlanordnung für die Wahl der Sekundarschulpflege Greifensee für die Amtsdauer 2027–2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Wahl der Sekundarschulpflege auf den Sonntag, 27. September 2026, festgesetzt.
Gemäss Art. 5 und 15 i.V.m. Art. 29 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Greifensee sind 5 Mitglieder der Schulpflege inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten auf die verkürzte Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 30. Juni 2030 zu wählen.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026, statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Greifensee sowie nach § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 14. Juli 2026, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar in die Sekundarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Greifensee hat (§ 23 GPR und Art. 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Greifensee).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 23. Juli 2026 bis 30. Juli 2026, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können nachstehend heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 4. Juni 2026.
Zugehörige Objekte
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| Wahlvorschlag Formular Sekundarschulpflege (DOCX, 48 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Formular Sekundarschulpflege |
| Beiblatt Kontaktangaben Sekundarschulpflege (DOCX, 56 kB) | Download | 1 | Beiblatt Kontaktangaben Sekundarschulpflege |