Wahlanordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege

26. September 2024

Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022–2026

Für die aus der Schulpflege zurücktretende Angela Rudis ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022–2026 zu wählen.

Die Wahl wird gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 9. Februar 2025, statt.

Interessierte Personen können einen Wahlvorschlag einreichen (§§ 48 ff. GPR). Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 5 der Gemeindeordnung).

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 5. November 2024, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Abteilung Präsidiales bezogen oder unter www.greifenseee.ch (Aktuelles/Neuigkeiten) heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 18. Mai 2025.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 19. Februar 2025, 18.00 Uhr, können beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Greifensee, 26. September 2024
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)

Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 26. September 2024.

Zugehörige Objekte

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Wahlvorschlag Formular Schulpflege (PDF, 76.16 kB) Download 0 Wahlvorschlag Formular Schulpflege