Die Aufgabe der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungs­verhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Die Friedensrichterin ist unter anderem zuständig für:

  • Geldforderungen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbrechtliche Klagen
  • Nachbarschaftsklagen
  • Stockwerk- und Miteigentümerklagen

Die Friedensrichterin kann auf Antrag der klagenden Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden . Bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.00 kann sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Die Schlichtungsgesuche (Klageformulare) sind unter www.vfzh.ch/formulare zu finden.

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster
  • Ehrverletzungsklagen sind bei der Staatsanwaltschaft einzureichen
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster
  • Unterhaltsklagen beim Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster

Weitere Informationen sind zu finden unter ww.vfzh.ch und www.gerichte-zh.ch.

Öffnungszeiten

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung.