Breitistrasse, Sanierung Fahrbahn und Werkleitungen: Öffentliche Planauflage und Mitwirkung gemäss § 13 Strassengesetz (StrG)

18. Februar 2026

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Die Breitistrasse inkl. Gehweg wird ab der Dorfstrasse bis zum Wendeplatz (Bereich Schulhaus Breiti) saniert. Der Gehweg wird auf der gesamten Projektlänge auf 2,50 m verbreitert. Dadurch wird die Strasse auf ca. 5,60 m verschmälert. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Förderung der Temporeduktion sind drei neue horizontale Einengungen (trapezförmige Grünrabatten) im Strassenraum vorgesehen. Im Bereich der Einengungen wird die Durchfahrtsbreite auf 4,00 m reduziert. Die bestehende Grünrabatte im Einmündungsbereich von der Dorfstrasse auf die Breitistrasse bleibt bestehen und wird zulasten der Fahrbahn verbreitert. Des Weiteren werden die bestehenden Schmutz- und Regenwasserkanalisationen mittels Inliner saniert. Die Wasserleitungen und Hydranten werden ersetzt. Die drei bestehenden Kandelaber werden ersetzt sowie zwei neue erstellt.

Angaben zur Auflage

Die Unterlagen liegen vom 19. Februar 2026 bis 23. März 2026 während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Hoch- und Tiefbau, Im Städtli 3, 8606 Greifensee, sowie auf der Website www.greifensee.ch öffentlich auf.

Rechtliche Hinweise

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Kontaktstelle

Gemeinderat Greifensee, Im Städtli 3, 8606 Greifensee.

Gemeinderat Greifensee
 

Breitistrasse, Sanierung Fahrbahn und Werkleitungen: Verfahren Projekt- und Kreditgenehmigung

Für die Sanierung der Breitistrasse ist kein 1:1-Ersatz vorgesehen, sondern sie beinhaltet die Anpassung der Strasse auf Tempo 30 sowie Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Förderung der Biodiversität.

Bei einem 1:1-Ersatz werden das Projekt und der Kredit der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Änderungswünsche können direkt an der Gemeindeversammlung vorgetragen und angenommen oder abgelehnt werden.

Bei einer Umgestaltung wie bei der vorliegenden Sanierung der Breitistrasse ist das Verfahren anders. Mit der heutigen öffentlichen Publikation gemäss § 13 Strassengesetz (StrG) können innerhalb der 30-tägigen Auflagefrist Einwendungen eingereicht werden, über die der Gemeinderat anschliessend entscheidet. Allenfalls ist dann eine Projektanpassung erforderlich. Der Gemeinderat verabschiedet das finalisierte Bauprojekt dann zuhanden der Gemeindeversammlung. An dieser wird nur noch über den Kredit abgestimmt. Vor der Festsetzung (nach Genehmigung durch die GV) wird das Projekt nochmals öffentlich aufgelegt (§ 16/17 StrG).

Für Fragen steht die Abteilung Hoch- und Tiefbau zur Verfügung.

Gemeinderat Greifensee

 

Zugehörige Objekte

Name
1. Sanierung Breitistrasse (PDF, 115 kB) Download 0 1. Sanierung Breitistrasse
2. Technischer Bericht und Kostenvoranschlag (PDF, 728 kB) Download 1 2. Technischer Bericht und Kostenvoranschlag
3. Übersicht Projekt (PDF, 739 kB) Download 2 3. Übersicht Projekt
4. Situation 200 Werkleitungen (PDF, 2.7 MB) Download 3 4. Situation 200 Werkleitungen
5. Situation 200 Strasse (PDF, 2.2 MB) Download 4 5. Situation 200 Strasse
6. Normalprofil 50 Strassenbau (PDF, 1.63 MB) Download 5 6. Normalprofil 50 Strassenbau