Anordnung Urnenabstimmung Oberstufenschulgemeinde
Gebietsänderung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) und der Sekundarschulgemeinde Uster (SSU)
Der Gemeinderat hat gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte die Urnenabstimmung über die Gebietsänderung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) und der Sekundarschulgemeinde Uster (SSU) auf Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt.
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie folgende Vorlage annehmen?
Gebietsänderung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) und der Sekundarschulgemeinde Uster (SSU):
Zustimmung zur Gebietsänderung mit den damit verbundenen Folgen, wie sie sich aus dem Gebietsänderungsvertrag, dem Anstaltsvertrag und dem Anschlussvertrag ergeben.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 18. Dezember 2025.
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)