Zurückschneiden von Pflanzen an Strassen, Plätzen und Wegen
Die Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) schreibt vor, dass Sträucher und Bäume entlang von Strassen in einem bestimmten Mass zurückgeschnitten werden müssen. Der freizubleibende Lichtraum über Strassen beträgt in der Höhe 4,5 Meter, im Bereich von Trottoirs, Fuss- und Velowegen 2,65 Meter. In den Übersichtsbereichen von Kurven, Ein- und Ausfahrten sind Pflanzen auf 80 cm Höhe zurückzuschneiden. Die erforderlichen Sichtbereiche sind dauernd freizuhalten. Strassenbezeichnungen, Signalisationen und Hausnummern müssen gut lesbar und Hydranten und Kandelaber jederzeit gut sichtbar sowie zugänglich sein.
Ein unzureichender Rückschnitt von Pflanzen kann schnell zu Gefahren führen. Überwachsene Äste können die Sicht für Autofahrer beeinträchtigen, während Sträucher den Platz auf Gehwegen und Strassen einengen. Besonders im Winter, wenn Schnee und Eis die Verkehrssituation zusätzlich erschweren, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Strassen und Gehwege frei und sicher sind. Wenn die Pflanzen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, kann dies die Strassenreinigung und den Winterdienst erheblich behindern.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und eine ordnungsgemässe Strassenpflege zu ermöglichen, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Pflanzen regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Dies sorgt nicht nur für eine bessere Verkehrssicherheit, sondern trägt auch dazu bei, dass der Winterdienst effizient arbeiten kann.
Wir appellieren an alle Anwohner/-innen, ihrer Verantwortung nachzukommen und sicherzustellen, dass ihre Pflanzen den Anforderungen der VErV entsprechen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Strassen sicher und gut erreichbar bleiben – unabhängig von der Jahreszeit.
Hinweis: Der nächste Häckseldienst ist am 3. März 2026.
Abteilung Hoch- und Tiefbau