19. Dezember 2024

Von April bis Mai 2024 wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Greifensee die provisorischen Tempo-30-Massnahmen umgesetzt, die basierend auf dem kommunalen Gesamtverkehrskonzept (GVK) und dem neuen kommunalen Verkehrsrichtplan (VRP) erarbeitet wurden. Im Vorfeld war die Gemeinde von der Kantonspolizei Zürich zur Umsetzung der drei Tempo-30-Zonen Ost, West und Städtli (ohne bauliche Massnahmen) autorisiert worden.

Nach Umsetzung der Massnahmen wurde durch die Kantonspolizei beanstandet, dass die Fussgängerstreifen innerhalb der Tempo-30-Zonen nicht demarkiert wurden. Die Gemeinde hatte im Vorfeld stets kommuniziert, dass die Fussgängerstreifen in den geplanten Tempo-30-Zonen verbleiben. Die Pläne, auf deren Grundlage die Kantonspolizei die Tempo-30-Zonen verabschiedet hatte, wiesen denn auch keine geplanten Änderungen hinsichtlich der Fussgängerstreifen aus. Aus Sicht der Kantonspolizei sind in Tempo-30-Zonen jedoch grundsätzlich nur Fussgängerstreifen im Bereich von Schulen zulässig. Sie bezieht sich damit auf Art. 4 Abs. 2 der UVEK-Verordnung zu Tempo-30-Zonen, der wie folgt lautet: «Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.» In diesem Zusammenhang ist aus Sicht der Kantonspolizei erwähnenswert, dass Fussgängerstreifen kein Sicherheitselement sind, sondern eine Vortrittsregelung. Fussgängerstreifen brauche es nur dann, wenn eine Strasse bedingt durch die Verkehrsmenge nicht innert nützlicher Frist überquert werden könne. Aus Sicht der Kantonspolizei sind daher grundsätzlich alle Fussgängerstreifen in den Tempo-30-Zonen, auf die dies nicht zutrifft, zu entfernen.

Mitte August fand eine Sitzung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Kantonspolizei und der Gemeinde statt, in der die gegensätzlichen Positionen und Argumente für und gegen Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen diskutiert wurden. Es ging dabei um total zwölf Fussgängerstreifen auf und im unmittelbaren Umfeld der Tumiger- und Burstwiesenstrasse. Die Gemeindevertreter konnten im Gespräch mit der Kantonspolizei erwirken, dass sechs dieser zwölf Fussgängerstreifen belassen werden dürfen. Im Anschluss an den Austausch reichte die Gemeinde ausserdem ein begründetes Wiedererwägungsgesuch für einen weiteren aus Sicht des Gemeinderats zwingend notwendigen Fussgängerstreifen ein, dem ebenfalls stattgegeben wurde. Somit dürfen sieben der zwölf strittigen Fussgängerstreifen belassen werden, was der Gemeinderat als Verhandlungserfolg zustimmend zur Kenntnis nimmt.

Folgende fünf Fussgängerstreifen müssen durch die Gemeinde entfernt werden:

  • Auf der Burstwiesenstrasse vor der Einmündung in die Schulhausstrasse (von der Stationsstrasse herkommend)
  • Auf der Strasse Im Langacher vor der Einmündung in die Tumigerstrasse
  • Auf der Hirzerenstrasse vor der Einmündung in die Tumigerstrasse
  • Auf der Strasse Am Pfisterhölzli vor der hinteren Einmündung in die Hirzerenstrasse
  • Auf der Tumigerstrasse (in Richtung Uster) nach der Einmündung in die Wildsbergstrasse

Die Demarkierung der Fussgängerstreifen wird zum Anlass genommen, gleich noch ein paar weitere nötige Arbeiten durchzuführen: Diejenigen Fussgängerstreifen, die belassen werden dürfen, werden neu markiert beziehungsweise aufgefrischt, damit sie wieder besser sichtbar sind. Gemäss Vorgabe der Kantonspolizei wird zusätzlich bei drei Fussgängerstreifen beidseitig das blaue Signal «Standort eines Fussgängerstreifens» angebracht. Und auch die Bushaltestellenmarkierungen, die teils schon etwas verblasst sind, werden erneuert. Der Gemeinderat hat diese Arbeiten an die Signal AG vergeben und dafür einen Kredit von Fr. 19'374.40 inkl. MWST bewilligt.

Die Arbeiten werden im Frühling 2025 durchgeführt. Die Gemeinde wird die Bevölkerung in den NaG vorgängig über den genauen Umsetzungszeitpunkt informieren.

Greifensee, 19. Dezember 2024
Abteilungen Sicherheit und
Hoch- und Tiefbau