Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Änderung Zusatzleistungsverordnung (ZLV) per 1. Januar 2025
Wer hat Anrecht auf finanzielle Unterstützung für Betreuung? Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch Betreuung im Alltag finanziert.
Welche Unterstützung wird finanziert?
- Unterstützungen, wenn Sie den Haushalt nicht mehr alleine führen können
- Begleitung und Beratung, damit Sie Kontakte mit Angehörigen, Freunden und Bekannten pflegen können
- Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Hilfe und Betreuung in einem Tages oder Nachtheim
- Transporte zu Mittagstischen und Tages bzw. Nachtheimen
- Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Notrufsystem
- Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und zwischendurch entlastet werden müssen
Bitte beachten Sie: Pro Kalenderjahr können Sie maximal Fr. 25'000.– pro Person oder Fr. 50'000.– pro Ehepaar beziehen. Mit diesem Betrag müssen wie bisher auch alle weiteren Krankheits- und Behinderungskosten wie Franchise und Selbstbehalt bei krankenkassenrelevanten Rechnungen oder Zahnarztkosten finanziert werden.
Über die Zusatzleistungen werden maximal Fr. 50.– pro Stunde an den Leistungserbringer (Bsp: Spitexorganisation) oder maximal Fr. 34.– pro Stunde an andere juristische Personen bezahlt (insgesamt höchstens Fr. 7'400.– pro Jahr).
Bei Fragen gibt Ihnen die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV gerne Auskunft (Telefon 043 399 21 54 oder E-Mail an zusatzleistungen@greifensee.ch).
Abteilung Soziales