Änderung des Gebührentarifs
Am 19. Juni 2024 hat die Gemeindeversammlung eine Teilrevision der kommunalen Gebührenverordnung genehmigt. Diese wurde durch geänderte gesetzliche Vorgaben für die Einbürgerungsgebühren im kantonalen Bürgerrechtsgesetz (KBüG) bzw. der kantonalen Bürgerrechtsverordnung (KBüV) notwendig. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Teilrevision kleinere inhaltliche und sprachliche Aktualisierungen in anderen Bereichen vorgenommen.
Gestützt auf die Teilrevision der kommunalen Gebührenverordnung hat der Gemeinderat am 12. August 2024 folgende Änderungen im Gebührentarif der Gemeinde Greifensee beschlossen:
R. Zivilschutz (Neu)
Art. 59 Periodische Schutzraumkontrollen
Die Kosten für periodische Schutzraumkontrollen privater Schutzräume werden von der Gemeindeverwaltung gemäss Gebührentarif der Stadt Uster an die privaten Grundeigentümer weiterverrechnet:
Schutzraum bis 10 Plätze pauschal | Fr. 150.00 |
Schutzraum bis 25 Plätze pauschal | Fr. 300.00 |
Schutzraum bis 50 Plätze pauschal | Fr. 600.00 |
Schutzraum bis 75 Plätze pauschal | Fr. 900.00 |
Schutzraum bis 100 Plätze pauschal | Fr. 1‘200.00 |
Schutzraum bis 200 Plätze pauschal | Fr. 2‘400.00 |
Nachkontrolle | nach Aufwand |
Vergebliche Kontrollgänge/Versäumter Termin für Kontrollgang pauschal | Fr. 150.00 |
Nachkontrolle infolge Nichtbeheben von Mängeln | Fr. 150.00 |
E. Bürgerrecht (Geändert)
Art. 20 Erteilung Gemeindebürgerrecht an Schweizerinnen und Schweizer
miteingebürgerte minderjährige Kinder | gebührenfrei |
bis 20 Jahre | gebührenfrei |
20 bis 25 Jahre | Fr. 150.00 |
über 25 Jahre | Fr. 300.00 |
Ehepaar (gemeinsames Gesuch) | 10 % Nachlass auf ordentliche Gebühr |
mindestens 10 Jahre in Greifensee wohnhaft | gebührenfrei |
Art. 21 Erteilung Gemeindebürgerrecht an Ausländerinnen und Ausländer
miteingebürgerte minderjährige Kinder | gebührenfrei |
bis 20 Jahre | gebührenfrei |
20 bis 25 Jahre | Fr. 400.00 |
über 25 Jahre | Fr. 800.00 |
Ehepaar (gemeinsames Gesuch) | 10 % Nachlass auf ordentliche Gebühr |
Art. 22 Ablehnungen, Rückzüge und Entlassungen
Ablehnung | ordentliche Gebühr |
Rückzug | 50 % der ordentlicher Gebühr |
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht | gebührenfrei |
Art. 23 Weitere Gebühren
Sprachtest | nach Aufwand |
Grundkenntnistest | nach Aufwand |
Der bisherige Gebührentarif vom 1. April 2021 ist zum Vergleich hier zu finden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Greifensee, 29. August 2024
Gemeinderat Greifensee
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 29. August 2024.