Vorläufige Wahlvorschläge Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2022–2026
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 13. Juni 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied:
Hauser, Tania |
1976 |
8606 Greifensee |
Politologin |
parteilos |
Sägesser, Konrad |
1971 |
8606 Greifensee |
Product Line Manager |
FDP |
Schoch, Patrick |
1973 |
8606 Greifensee |
Versicherungsfachmann |
Aktion G |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 15. August 2024, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR, LS 161.1]).
Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 5 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Abteilung Präsidiales bezogen oder unter www.greifenseee.ch (Aktuelles/Neuigkeiten) heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Greifensee, 8. August 2024
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 8. August 2024.
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag Formular Gemeinderat 2. Vorschlagsfrist (DOCX, 109.5 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Formular Gemeinderat 2. Vorschlagsfrist |