Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Menschen mit einer AHV-Rente sollen dabei unterstützt werden, möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Zuhause zu leben und ihre finanziellen Belastungen zu verringern. Seniorinnen und Senioren, die Ergänzungsleistungen beziehen, können daher zusätzliche Unterstützung beantragen.

Der maximale Betrag für vergütbare Krankheits- und Behinderungskosten liegt bei CHF 25'000.00 pro Jahr für Einzelpersonen und CHF 50'000.00 für Paare. Vergütet werden unter anderem Unterstützung bei der Haushaltsführung, psychosoziale Betreuung und Begleitung, Entlastungsdienste, Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste sowie Hilfe und Betreuung in einem Tages- bzw. Nachtheim. Der Transport zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen gehört ebenso zum Angebot wie verschiedene Hilfsmittel (z.B. Notrufsysteme oder Zusätze zu Sanitäreinrichtungen).

Im Merkblatt «Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter» des Kantonalen Sozialamts finden Sie weitere Informationen.

Mit dem EL-Rechner können Sie einfach prüfen, ob möglicherweise ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht. Der EL-Rechner dient einer ersten Einschätzung. Die Pro Senectute klärt anschliessend den individuellen Bedarf und stellt eine Bescheinigung aus, die festhält, welche Leistungen übernommen werden.

Kontakt

Pro Senectute Kanton Zürich
Forchstrasse 145
8032 Zürich
Telefon 058 451 51 00
E-Mail info@pszh.ch

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