Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ist dafür zuständig, gefährdete Menschen zu schützen, die nicht selber Unterstützung für sich anfordern können und bei denen Unterstützung durch Angehörige, durch nahestehende Personen, durch private und öffentliche Sozialdienste oder durch Beratungsstellen nicht funktioniert.

Ausserdem ist die KESB dafür zuständig, die elterliche Sorge und den Kinderunterhalt zu regeln, Vater­schaftsabklärungen vorzunehmen sowie Vorsorgeaufträge in Kraft zu setzen und Patientenverfügungen zu prüfen.

 

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Zürichstrasse 7
8610 Uster

Tel. 044 944 75 20
kesb@uster.ch

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