Vorläufige Wahlvorschläge Friedensrichterin bzw. Friedensrichter

5. November 2026

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027–2033

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. September 2026 sind für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Friedensrichterin bzw. Friedensrichter (1 Sitz):

Lot, Mirko

1963

8606 Greifensee

Rechtsanwalt

neu

parteilos

Maurer, Thomas

1964

8118 Pfaffhausen

Friedensrichter

neu

parteilos

Reichart, Peter

1965

8606 Greifensee

Dr. iur., Rechtsanwalt

neu

Aktion G

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 12. November 2026, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR, LS 161.1]).

Als Friedensrichterin bzw. Friedensrichter ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können nachstehend heruntergeladen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 26. November 2026 in den «Nachrichten aus Greifensee» amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 10. September 2026 am Sonntag, 28. Februar 2027, statt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)

Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 5. November 2026.

Zugehörige Objekte

Name Download
Wahlvorschlag Formular FriedensrichterIn 2. Frist (DOCX, 104 kB) Download 0 Wahlvorschlag Formular FriedensrichterIn 2. Frist
Beiblatt Kontaktangaben FriedensrichterIn 2. Frist (DOCX, 101 kB) Download 1 Beiblatt Kontaktangaben FriedensrichterIn 2. Frist