Natur- und Landschaftsschutzinventar: Inventarentlassung Linden Langacherweg (Teil-)Objekte Nrn. 1240–1273

29. Oktober 2026

Mit Beschluss vom 19. Oktober 2026 hat der Gemeinderat einen Teil der im kommunalen Naturschutzinventar aufgeführten Bäume (Linden) entlang des Langacherwegs, gestützt auf § 213 des Planungs- und Baugesetzes, aus dem kommunalen Natur- und Landschaftsschutzinventar entlassen. Es handelt sich um die Objekte-Nummern 1244, 1248, 1250, 1251, 1254, 1258, 1260, 1263, 1267, 1269, 1272.

Der entsprechende Beschluss und die zugehörigen Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Im Städtli 3, 8606 Greifensee, während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung resp. der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Abteilung Hoch- und Tiefbau

Für die Frist gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 29. Oktober 2026.