Kreditbewilligung gebundene Ausgabe
Ersatzneubau Notbezugsschacht Stationsstrasse
Der Notbezugsschacht an der Stationsstrasse ermöglicht im Notfall den Zusammenschluss der Wasserleitungsnetze der Gemeinde Greifensee und der Stadt Uster. Der Schacht stammt aus dem Jahr 1981 und ist entsprechend veraltet. Der Notbezugsschacht ist nicht mehr dicht, die Verrohrung hat ihre Lebensdauer erreicht, die bestehende Wasseruhr ist defekt, die Einstiegsleiter ist verrostet und der Deckel lässt sich nicht mehr abschliessen. Ausserdem ist der Schacht für den fachgerechten Unterhalt zu klein und weist momentan keinen «Pumpensumpf» auf. Der Gemeinderat hat daher am 22. Juni 2026 dem Ersatz des Notbezugsschachts zugestimmt und dafür einen Kredit von Fr. 120'000.– inkl. MWST bewilligt. Damit das im Grundwasser zu liegen kommende Schachtbauwerk absolut dicht ist, wird es als Kunststoff-Fertigschacht ausgeführt. Es muss zudem mit Hilfe des Eigengewichts und durch die Einbindung in einen Betonsockel gegen Auftrieb gesichert werden.
In der Zwischenzeit wurde das Vergabeverfahren für die Ausführungsarbeiten durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Baugrund- und Auftriebssicherung und somit die notwendige Dimension der Baugrube beim Kostenvoranschlag unterschätzt wurden. Zusätzlich sind die Preise für die Baugrubensicherung (Spundwände) aufgrund der aktuell sehr starken Auslastung der Tiefbauunternehmen hoch.
Aufgrund seines desolaten Zustands muss der Notbezugsschacht zwingend so schnell wie möglich ersetzt werden. Der Gemeinderat hat daher einen Zusatzkredit von Fr. 102'000.– inkl. MWST als gebundene Ausgabe bewilligt. Insgesamt beläuft sich der bewilligte Kredit für den Ersatzneubau des Notbezugsschachts somit auf Fr. 222'000.– inkl. MWST. In der Investitionsrechnung 2026 sind Fr. 129'720.– inkl. MWST enthalten. Nach Projektabschluss werden 50 % der Gesamtkosten von der Energie Uster AG übernommen. Die Nettoinvestition von rund Fr. 102'300.– exkl. MWST wird aktiviert und linear über 50 Jahre (Kanal- und Leitungsnetze) abgeschrieben. Sie belastet die Erfolgsrechnung somit jährlich mit voraussichtlich rund Fr. 2'050.–.
Gemäss Art. 28 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat nur im Budget enthaltene einmalige Ausgaben bis Fr. 200'000.– bzw. im Budget nicht enthaltene neue einmalige Ausgaben bis Fr. 100'000.– (höchstens bis Fr. 600'000.– im Jahr) in eigener Kompetenz bewilligen. Da im vorliegenden Fall weder sachlich noch zeitlich oder örtlich ein erheblicher Entscheidungsspielraum besteht, handelt es sich jedoch um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz, die in der Kompetenz des Gemeinderates liegt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Greifensee
Für die Frist gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 24. September 2026.