Aufhebung allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot
Der Kanton Zürich hat per 26. Juni 2026 für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe angeordnet. Dieses gilt bis auf Widerruf durch den Kanton weiterhin.
Per 17. Juli 2026 hat der Gemeinderat zudem ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet von Greifensee verfügt. Dank der ergiebigen Niederschläge der vergangenen Tage und der Tatsache, dass sich die Temperaturen nachts schon merklich gesenkt haben und weiter senken werden, hat sich das Brandrisiko so weit reduziert, dass das allgemeine Feuerverbot im Siedlungsgebiet wieder aufgehoben werden kann. Zumal die besonders gefährdeten Waldgebiete durch das von der Baudirektion verordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zum Widerruf durch den Kanton weiterhin geschützt werden. Dazu gehört in Greifensee auch die Seeanlage.
Das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird daher per Dienstag, 1. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Da die Natur immer noch ein Feuchtigkeitsdefizit aufweist und auch in den kommenden Wochen noch einmal mit trockenen und warmen Perioden gerechnet werden muss, weisen wir gleichzeitig mit der Aufhebung des Feuerverbots nochmals auf die allgemeinen Vorsichts- und Verhaltensregeln im Umgang mit offenem Feuer hin:
- Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen (auch nicht im Garten); allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
- Feuer nur in genügendem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.
- Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
- Keine brennenden Raucherwaren wegwerfen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Gemeinderat Greifensee