Teilrevision kommunale Nutzungsplanung «Technische Revision Bau- und Zonenordnung»: Bekanntmachung Inkrafttreten / redaktionelle Korrektur
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung «Technische Revision Bau- und Zonenordnung»: Bekanntmachung des Inkrafttretens und Bekanntmachung einer redaktionellen Korrektur
Die am 26. November 2025 von der Gemeindeversammlung Greifensee festgesetzte technische Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung wurde von der Baudirektion des Kantons Zürich am 17. April 2026 genehmigt (Verfügung Nr. KS ARE 25-0071). Die kommunale Festsetzung und die kantonale Genehmigung wurden am 21. Mai 2026 in den Nachrichten aus Greifensee (NaG) und im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 2. Juli 2026 ist gegen den Beschluss kein Rechtsmittel ergriffen worden.
Die Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 hat den Gemeinderat ermächtigt, Änderungen an der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung in eigener Kompetenz vorzunehmen, sofern sich diese als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren oder von Auflagen im kantonalen Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen und kein Ermessen besteht. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen. Im Rahmen der Aufbereitung der Unterlagen zur kommunalen Bau- und Zonenordnung wurde festgestellt, dass sich in Art. 39 Ziff. 5 ein Fehler eingeschlichen hat: Statt auf Art. 39 Ziff. 2 wird auf Art. 40 Ziff. 2 verwiesen. Der Gemeinderat hat die Korrektur dieses redaktionellen Fehlers am 6. Juli 2026 genehmigt. Die kantonale Baudirektion hat der Korrektur ebenfalls zugestimmt.
Die Publikation der Inkraftsetzung der teilrevidierten Bau- und Zonenordnung wurde durch den Gemeinderat mit dem gleichen Beschluss vom 6. Juli 2026 veranlasst. Das Inkrafttreten erfolgt am Tag nach dem Erscheinen dieser Publikation.
Gemeinderat Greifensee