Dauernde Verkehrsanordnung Gemeinde Greifensee

7. Mai 2026

Betrifft

8606 Greifensee

Verkehrsanordnung

Auf Antrag des Tiefbauamtes des Kantons Zürich und im Einvernehmen mit der Gemeinde Greifensee wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf folgenden Strassen die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt.

Greifensee

Greifensee, Seestrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 1 bis Schwerzenbacherstrasse, Höhe Einmündung Breitistrasse und der Ein-/ Ausfahrt Parkplatz Ländlihölzli (Kat-Nr. 1173).

Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise

Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Kontaktstelle

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.06.2026

Publizierende Stelle

Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt