Dauernde Verkehrsanordnung Gemeinde Greifensee
Betrifft
8606 Greifensee
Verkehrsanordnung
Auf Antrag des Tiefbauamtes des Kantons Zürich und im Einvernehmen mit der Gemeinde Greifensee wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf folgenden Strassen die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt.
Greifensee
Greifensee, Seestrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 1 bis Schwerzenbacherstrasse, Höhe Einmündung Breitistrasse und der Ein-/ Ausfahrt Parkplatz Ländlihölzli (Kat-Nr. 1173).
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.06.2026
Publizierende Stelle
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt