Wahlerklärung stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee
Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee für den Rest der Amtsdauer 2022–2026, stille Wahl zustande gekommen
Auf die Wahlanordnung vom 10. April 2025 ist dem Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde) Renate Rieder als Mitglied der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurde dieser eine Wahlvorschlag nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die vorläufig vorgeschlagene stimmt damit mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein. In Anwendung von § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde) erklärt
Rieder Renate, 1968, 8606 Greifensee, Treuhänderin mit eidg. Fachausweis, GLP
als Mitglied der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 in stiller Wahl als gewählt.
Die in der Wahlanordnung vom 10. April 2025 festgelegte Wahl an der Urne findet dementsprechend nicht statt.
Gegen diese Wahlerklärung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8606 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 3. Juli 2025.