Vorläufige Wahlvorschläge Ersatzwahl eines Mitglieds der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee

5. Juni 2025

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee für den Rest der Amtsdauer 2022–2026

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. April 2025 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Als Mitglied:

Rieder, Renate

1968

8606 Greifensee

Treuhänderin mit eidg. Fachausweis

GLP

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 12. Juni 2025, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Im Städtli 3, 8606 Greifensee, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR, LS 161.1]).

Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde (d.h. in der politischen Gemeinde Greifensee oder in den Ortsteilen Nänikon und Werrikon der politischen Gemeinde Uster) hat (§ 23 GPR und Art. 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Abteilung Präsidiales bezogen oder unter www.greifensee.ch (Aktuelles/Neuigkeiten) heruntergeladen werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet ein Wahlgang statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Greifensee, 5. Juni 2025
Gemeinderat Greifensee (wahlleitende Behörde)

Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 5. Juni 2025.

Zugehörige Objekte

Name
Wahlvorschlag Formular Oberstufenschulpflege 2. Vorschlagsfrist (PDF, 71.24 kB) Download 0 Wahlvorschlag Formular Oberstufenschulpflege 2. Vorschlagsfrist