Bestattungen
Meldung des Todesfalls
Verstirbt eine Person zu Hause, muss für die Feststellung des Todes der Hausarzt oder seine Stellvertretung bzw. der Notarzt zugezogen werden. Die Ärztin oder der Arzt füllt das Formular «ärztliche Todesbescheinigung» aus. Dieses muss im Original den Bestattungsdiensten innert zwei Tagen eingereicht werden. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Delikt oder anderen unklaren Todesursachen) wird der zugezogene Arzt die notwendigen Massnahmen veranlassen.
Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, meldet dieses den Todesfall direkt den Bestattungsdiensten sowie dem zuständigen Zivilstandsamt.
Für die Bestattung ist die Wohngemeinde der verstorbenen Person verantwortlich. Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Gemeinde Greifensee, ungeachtet der Konfessionszugehörigkeit, steht auf dem Friedhof Awandel eine Bestattung zu. Damit verbunden ist die Pflicht, dass Angehörige den Todesfall den Bestattungsdiensten innert zwei Tagen telefonisch unter Tel. 043 399 21 25 melden. Dies ist unabhängig davon, ob die Bestattung auf einem Friedhof der Wohngemeinde oder auf einem auswärtigen Friedhof erfolgt.
An Wochenenden kann mit der Meldung bis zum nächsten Arbeitstag zugewartet werden. Während den Feiertagen wird von den Bestattungsdiensten ein Pikettdienst unter der Telefonnummer 043 399 21 10 angeboten. Die Erreichbarkeit wird auf der Bandansage und auf der Website sowie im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Greifensee (Nachrichten aus Greifensee) publiziert.
Der Todesfall ist den Bestattungsdiensten zuerst telefonisch zu melden. Um alle Einzelheiten zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten, kann gerne ein persönlicher Termin vereinbart werden. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit folgende Unterlagen zu einem persönlichen Gespräch mitzubringen:
- bei Eintritt des Todes zu Hause: Original der ärztlichen Todesbescheinigung
- bei Schweizern: Pass und/oder Identitätskarte und Schriftenempfangsschein
- bei Ausländern: Pass und/oder Identitätskarte, Ausländerausweis und Meldebestätigung.
Einsargung und Überführung
Die Bestattungsdienste koordinieren und organisieren in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung und die Überführung durch den Bestatter.
Für die Einsargung und Überführung an Feiertagen oder Wochenenden können die Angehörigen sich direkt mit unserem Bestatter, Hans Gerber AG, Lindau, Tel. 052 355 00 11, in Verbindung setzen.
Freie Trauerredner
Sie trauern um einen nahestehenden Menschen und möchten sich, unabhängig von Kirche und Religion, von der verstorbenen Person verabschieden. Informationen sowie eine Liste mit qualifizierten Rednerinnen und Rednern finden Sie unter www.trauerredner.ch.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem nachfolgenden «Merkblatt Todesfall» oder erhalten Sie direkt bei den Bestattungsdiensten.
Zugehörige Objekte
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Bestattungsanordnung_Bestattungswunsch.pdf | Download | 0 | Bestattungsanordnung_Bestattungswunsch.pdf |
Merkblatt_Todesfall.pdf | Download | 1 | Merkblatt_Todesfall.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Friedhof und Bestattungen | 043 399 21 25 | sicherheit@greifensee.ch |