Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde zu verabgaben. Alle Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Auf die Ausgabe einer Hundemarke wird verzichtet. Allfällige Änderungen (neuer Hund, Zweithund, Tod) sind der Abteilung Einwohnerdienste und zusätzlich unter www.amicus.ch zu melden.

Informationen zur Hundeausbildung finden Sie unter www.veta.zh.ch/Hunde

Die Abgabegebühr beträgt:

CHF 180.00 pro Hund

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