Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zuständige Abteilung: Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV Verantwortlich: Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben. Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen ab. Weitere Informationen finden Sie unter:
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