AbmeldungSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Militärische Meldepflicht (Männer bis 30. Altersjahr) senden das Dienstbüchlein bitte an folgende Adresse: Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich Region West Uetlibergstrasse 113 Postfach 8090 Zürich Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Preis: gratis Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 184.8 kB).
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