Betreibungs- und Stadtammannamt

Das Betreibungsamt nimmt Betreibungsbegehren entgegen und führt Pfändungen sowie Betreibungen durch. In der Funktion als Stadtammann werden u.a. Unterschriften und Dokumente beglaubigt.

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
220.1 Anschlussvertrag Betreibungskreis Uster 1. September 2010