Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zum kommunalen MehrwertausgleichBekanntmachung der kantonalen Genehmigung der Baudirektion Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2021 folgende Beschlüsse gefasst: Die Baudirektion des Kantons Zürich, ARE, hat mit Verfügung Nr. 0153/22 vom 9. Mai 2022 folgendes genehmigt: Die Unterlagen liegen vom 19. Mai bis 20. Juni 2022 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Greifensee, Abteilung Hoch- und Tiefbau, oder unter www.greifensee.ch auf. Gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Abteilung Hoch- und Tiefbau
Datum der Neuigkeit 18. Mai 2022
|