IT-Umstellungen und ihre TückenLeider blieb die Abteilung Steuern bei der Einführung der neuen IT-Software auf den 1. Januar 2022 nicht ganz von Pannen verschont. Alle Steuererklärungen, welche im Zeitraum vom 15.10.2021 bis 30.11.2021 eingereicht wurden, konnten vom Kantonalen Steueramt nicht direkt an uns übermittelt werden. Der Eingang dieser Steuererklärungen konnte deshalb erst im Nachhinein verbucht werden.Probleme ergaben sich auch bei der Umstellung auf die neuen QR-Rechnungen. Bei diesen konnten die im Januar 2022 eingegangenen Zahlungen noch nicht automatisiert eingelesen werden, was zu Verzögerungen bei der Verbuchung führte. Die beiden Problemstellungen führten dazu, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner zu Unrecht eine 1. oder 2. Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung oder zur Zahlung offener Rechnungen erhielten. Die Fehler konnten in der Zwischenzeit behoben werden, sind jedoch äusserst ärgerlich. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen und danken für Ihr Verständnis. Abteilung Steuern Datum der Neuigkeit 8. Feb. 2022
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