Interessenbindungen der Behördenmitglieder§ 42 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 bestimmt, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Weil Interessenbindungen politisch bedeutungsvoll sind, wurde der Grundsatz der Offenlegung zudem auch im Art. 20 der neuen Gemeindeordnung Greifensee verankert.Den nachstehenden Dokumenten können die Interessenbindungen von Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde und Rechnungsprüfungskommission entnommen werden.
Datum der Neuigkeit 8. Feb. 2022
|