Anordnung Urnenabstimmung Einzelinitiative Oberstufenschulgemeinde Nänikon-GreifenseeAuf Anordnung des Gemeinderates Greifensee als abstimmungsleitende Behörde findet am Sonntag, 27. März 2022, in Greifensee sowie in den Ortsteilen Nänikon und Werrikon der Stadt Uster folgende Abstimmung statt:
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimm-rechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Anordnung ist, soweit möglich, beizulegen. Gemeinderat Greifensee Datum der Neuigkeit 9. Dez. 2021
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