Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt auf Grund einer Steuererklärung, die den steuerpflichtigen Personen vom Gemeindesteueramt Greifensee zugestellt wird.
Steuererklärungen sind jeweils bis am 31. März einzureichen. (Ausnahmen für Neuzuziehende). Über den Online-Schalter können Fristverlängerungsgesuche direkt eingegeben werden.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: