Familienbüchlein |
Das Familienbüchlein dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand einer Familie. Das Familienbüchlein wird dem Ehepaar im Anschluss an die Ziviltrauung am Trauungsort ausgehändigt. Wenn das Familienbüchlein später oder auf Verlangen (bei unverheirateten Eltern) bezogen wird, so ist für die Ausstellung das Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohn- oder Trauungsort) zuständig. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Ziviltrauungen |
zuständig: | Zivilstandsamt (Kreisamt) |
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