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Greifensee

Abmeldung bei Auslandaufenthalten

Wenn Sie mehr als 3 Monate ins Ausland gehen, ist in der Regel eine Abmeldung vorgesehen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen, wenn der Aufenthalt nicht mehr als ein Jahr dauert. Besprechen Sie die für Sie günstigste Möglichkeit mit unserer Einwohnerkontrolle und unserem Steueramt.
Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten (Informationen beim Sektionschef).
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Abmeldung
Steuerrechtliche Auskünfte
zugehörige Online-Dienste: Abmeldung / Wegzug
Ansprechspersonen: Brennwald Lea
Karli Robert
zuständig: Einwohnerkontrolle
Steueramt
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