Abmeldung bei Auslandaufenthalten |
Wenn Sie mehr als 3 Monate ins Ausland gehen, ist in der Regel eine Abmeldung vorgesehen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen, wenn der Aufenthalt nicht mehr als ein Jahr dauert. Besprechen Sie die für Sie günstigste Möglichkeit mit unserer Einwohnerkontrolle und unserem Steueramt. Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten (Informationen beim Sektionschef). |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung Steuerrechtliche Auskünfte |
| zugehörige Online-Dienste: | Abmeldung / Wegzug |
| Ansprechspersonen: | Brennwald Lea Karli Robert |
| zuständig: | Einwohnerkontrolle Steueramt |