Bestattungen

Meldung des Todesfalls

Verstirbt eine Person zu Hause, muss für die Feststellung des Todes der Hausarzt oder seine Stellvertretung bzw. der Notarzt zugezogen werden. Die Ärztin oder der Arzt füllt das Formular «ärztliche Todesbescheinigung» aus. Dieses muss im Original den Bestattungsdiensten innert zwei Tagen eingereicht werden. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Delikt oder anderen unklaren Todesursachen) wird der zugezogene Arzt die notwendigen Massnahmen veranlassen.

Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, meldet dieses den Todesfall direkt den Bestattungsdiensten sowie dem zuständigen Zivilstandsamt.

Für die Bestattung ist die Wohngemeinde der verstorbenen Person verantwortlich. Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Gemeinde Greifensee, ungeachtet der Konfessionszugehörigkeit, steht auf dem Friedhof Awandel eine Bestattung zu. Damit verbunden ist die Pflicht, dass Angehörige den Todesfall den Bestattungsdiensten innert zwei Tagen telefonisch unter Tel. 043 399 21 25 melden. Dies ist unabhängig davon, ob die Bestattung auf einem Friedhof der Wohngemeinde oder auf einem auswärtigen Friedhof erfolgt.

An Wochenenden kann mit der Meldung bis zum nächsten Arbeitstag zugewartet werden. Während Feiertagen wird von den Bestattungsdiensten ein Pikettdienst angeboten. Die Erreichbarkeit wird auf der Bandansage bekannt gegeben und auf der Website sowie in den Nachrichten aus Greifensee publiziert.

Der Todesfall ist den Bestattungsdiensten zuerst telefonisch zu melden. Um alle Einzelheiten zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten, kann gerne ein persönlicher Termin vereinbart werden. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit folgende Unterlagen zu einem persönlichen Gespräch mitzubringen:

  • bei Eintritt des Todes zu Hause: Original der ärztlichen Todesbescheinigung

  • bei Schweizerinnen und Schweizern: Pass und/oder Identitätskarte und Schriftenempfangsschein

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Pass und/oder Identitätskarte, Ausländerausweis und Meldebestätigung.

Einsargung und Überführung

Die Bestattungsdienste koordinieren und organisieren in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung und die Überführung durch den Bestatter. Für die Einsargung und Überführung an Feiertagen oder Wochenenden kann direkt das Bestattungsunternehmen kontaktiert werden.

Kontakt 

Hans Gerber AG
Lättenstrasse 9
8315 Lindau ZH
052 355 00 11
office@gerber-lindau.ch
www.gerber-lindau.ch

Freie Trauerredner

Sie trauern um einen nahestehenden Menschen und möchten sich, unabhängig von Kirche und Religion, von der verstorbenen Person verabschieden. Informationen sowie eine Liste mit qualifizierten Rednerinnen und Rednern finden Sie unter www.trauerredner.ch.

Friedhof 

Der Friedhof Awandel liegt an der Seestrasse östlich des Städtli. Er wurde 1978 in Betrieb genommen. Die Verwaltung erfolgt durch die Abteilung Friedhof und Bestattungen. Die gärtnerische Betreuung obliegt dem Friedhofgärtner.

Grabarten

Urnengräber, Erdbestattungsgräber (Rondellen):
Diese Gräber werden für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Für den Grabunterhalt schliesst die Abteilung Bestattungen mit den Hinterbliebenen Grabpflegeverträge ab, wobei die Wahl zwischen einer einmaligen Abgeltung und jährlicher Bezahlung besteht.

Familiengräber

Die Gemeinde vermietet Familiengräber auf die Dauer von 60 Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit). Es können zwei Särge sowie Urnen von Familienangehörigen beigesetzt werden. Die Grabbepflanzung wird durch die Hinterbliebenen auf eigene Kosten veranlasst.

Gemeinschaftsgrab

Auf Wunsch kann eine Urne auch im von der Gemeinde unterhaltenen Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.

Grabsteine

Jedes Grab erhält zunächst ein von der Gemeinde geliefertes Holzkreuz. Das Setzen des Grabsteins bedarf einer Bewilligung der Friedhofvorsteherin, welche erteilt wird, wenn das Grabmahl den Vorschriften der Friedhofverordnung entspricht.

Zugehörige Objekte

Name
Bestattungsanordnung_Bestattungswunsch.pdf Download 0 Bestattungsanordnung_Bestattungswunsch.pdf
Merkblatt Inventarisation Download 1 Merkblatt Inventarisation
Merkblatt Was ist zu tun_2023 Download 2 Merkblatt Was ist zu tun_2023
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download