Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG). Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt.

Einfache Auskunft
Einer privaten Person oder Organisation gibt die Gemeinde im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkungen folgende Daten bekannt (§ 18 Abs. 1 MERG):

  • Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug

Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt CHF 15.00.

Erweiterte Auskunft
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis), werden zusätzlich folgende Daten bekannt gegeben (§ 18 Abs. 2 MERG):

  • Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Die Gebühr für eine erweiterte Auskunft beträgt CHF 30.00.

Die Gebühren können im Voraus bar beigelegt werden (keine Briefmarken) oder die Auskunft wird anschliessend zusammen mit der Rechnung zugestellt.

8606 Nänikon
Bitte wenden Sie sich für Adressauskünfte von 8606 Nänikon direkt an die Stadtverwaltung, 8610 Uster. Besten Dank.

Zugehörige Objekte

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