AdressauskünfteAdressauskünfte richten sich nach dem Gemeindegesetz des Kantons Zürich (GG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG). Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Einfache Auskunft Einer privaten Person oder Organisation gibt die Gemeinde im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkungen folgende Daten bekannt (§39 Abs. 1 GG):
Erweiterte Auskunft Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis), werden zusätzlich folgende Daten bekannt gegeben (§39 Abs. 2 GG):
Die Gebühren können im Voraus bar beigelegt werden (keine Briefmarken) oder die Auskunft wird anschliessend zusammen mit der Rechnung zugestellt. 8606 Nänikon Bitte wenden Sie sich für Adressauskünfte von 8606 Nänikon direkt an die Stadtverwaltung, 8610 Uster. Besten Dank.
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