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Greifensee

Urnen Öffnungszeiten Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr im Gemeindehaus
Hinweis Für die Abstimmungsergebnisse in Greifensee klicken Sie bitte auf das entsprechende Abstimmungsdatum (oben).
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch oder www.statistik.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung oder den Wahlen teilzunehmen.
Brieflich abstimmen
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist nach Empfang des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in ein neutrales Couvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder in den Briefkasten der Gemeinde werfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert keinen oder mehr als einen Stimmausweis enthält

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